Die kunstorientierte Supervision ist eine auf das Arbeits- und Berufsfeld der Kunsttherapeut:in zugeschnittene, personenzentrierte Beratung durch eine anerkannte Supervisor:in. Die Supervision ist keine Therapie, sondern vielmehr eine professionelle Begleitung zur Verbesserung ihrer beruflichen Fähigkeiten und ihres Wohlbefindens. Die supervisorische Fallbesprechnung dient dazu, die Qualität ihrer therapeutischen Arbeit zu verbessern und ihre professionelle Entwicklung sicherzustellen. Die supervisorische Fallbesprechung dient der Besprechung ihres Anliegens. Durch meine therapeutischen Interventionen, werden ihre Fortschritte, mögliche Herausforderungen und Schwierigkeiten so wie ihre allgemeine therapeutische Vorgehensweise analysiert und reflektiert. Regelmässige Supervisions-Stunden dienen der Selbstreflexion aller Fachtherapeut:innen und gehören zur Stärkung ihres Berufsbildes. Für die Höhere Fachprüfung (HFP-KST) geforderten 20 Std. in kunstorientierter Supervision können ab dem letzten Drittel der Ausbildung bis zur Anmeldung zur HFP-KST absolviert werden. Die zertifizierten kunstorientierten Supervisor:innen finden Sie auf der Therapeutenliste der Oda ARTECURA. Für weitere Informationen, siehe Link weiter unten. Während dem Gleichwertigkeitsverfahren (GVB)-Praktikum werden drei Stunden Supervision verlangt. Eine kunsttherapeutische Supervision ist sowohl im Einzel- wie auch im Gruppensetting möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung nicht durch Ihre Krankenkasse verrechnet werden kann. Eine kunsttherapeutische Supervisions-Sequenz dauert 90 Minuten.